Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 21.11.2017 - 3 U 134/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Art. 107 Abs. 1 AEUV, Art. 108 Abs. 3 AEUV, § 3a UWG
Städtische Zuwendungen an ein Alten-/ und Pflegeheim sind keine staatlichen Beihilfen i.S.d. Gemeinschaftsrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Seniorenpflegeheim"; Wettbewerbswidrigkeit von Zuwendungen einer kreisfreien Stadt an ein Alten-/Pflegeheim; Begriff der staatlichen Beihilfe i.S. von Art. 107 Abs. 1 AEUV
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
Städtische Zuwendungen an ein Alten-/ und Pflegeheim sind keine staatlichen Beihilfen i.S.d. Gemeinschaftsrechts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Europarecht
- rechtsportal.de
UWG § 3
"Seniorenpflegeheim" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist eine Zuwendung eine staatliche Beihilfe?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- juve.de (Kurzinformation)
Pflegeheime: Regensburg gewinnt Prozess um wichtige Beihilfefragen
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Staatliche Beihilfe oder lokale Fördermaßnahme?
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 120 (Leitsatz und Kurzinformation)
Zuwendungen einer kreisfreien Stadt an ein Alten-/Pflegeheim
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Staatliche Beihilfe oder lokale Fördermaßnahme?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine Zuwendung eine staatliche Beihilfe? (VPR 2018, 134)
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Keine verbotene Beihilfe bei kommunaler Finanzierung eines Seniorenpflegeheims" von RA Christopher Theis, original erschienen in: NZBau 2019, 96 - 98.
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 15.12.2016 - 6 O 381/16
- OLG Nürnberg, 21.11.2017 - 3 U 134/17
- BGH, 26.07.2018 - I ZR 204/17
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2018, 243
- NZBau 2018, 178
- DÖV 2018, 208
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 11/14
Wettbewerbsverstoß der öffentlichen Hand: Auswirkungen von lokalen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.11.2017 - 3 U 134/17
Insofern sei der Streitfall vergleichbar mit dem Sachverhalt, welcher den Entscheidungen des BGH vom 24.03.2016, Az.: I ZR 263/14 und dem OLG Stuttgart vom 23.03.2017, Az.: 2 U 11/14 zugrunde gelegen habe und bei dem hinsichtlich des Defizitausgleichs kommunaler Krankenhäuser eine Binnenmarktrelevanz verneint wurde.Der Senat schließt sich der vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.03.2017, Az.: 2 U 11/14, Rn. 90, juris) und Goldmann (…in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 8 Rn. 320) vertretenen Auffassung an, dass es für eine Analogie an einer planwidrigen Gesetzeslücke fehlt, zumal ein Bedürfnis für eine Klagebefugnis von Verbänden neben derjenigen der unmittelbar verletzten Mitbewerber nicht bestehen dürfte.
Als weiteres Kriterium für eine fehlende Binnenmarktrelevanz kann, wie das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung - Kreiskliniken Calw (Urteil vom 23.03.2017, Az.: 2 U 11/14, Rn. 85) dargelegt hat, herangezogen werden, dass sich das Bettenangebot der im Zuge des Ersatzneubaus von ursprünglich 180 auf 143 Betten reduziert hat.
Auch insoweit stimmt der Senat dem Oberlandesgericht Stuttgart zu (Urteil v. 23.03.2017 a.a.O., Rn. 73).
- BGH, 24.03.2016 - I ZR 263/14
Anmeldeplicht für Zuwendungen eines Landkreises an eine als gGmbH betriebene …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.11.2017 - 3 U 134/17
Insofern sei der Streitfall vergleichbar mit dem Sachverhalt, welcher den Entscheidungen des BGH vom 24.03.2016, Az.: I ZR 263/14 und dem OLG Stuttgart vom 23.03.2017, Az.: 2 U 11/14 zugrunde gelegen habe und bei dem hinsichtlich des Defizitausgleichs kommunaler Krankenhäuser eine Binnenmarktrelevanz verneint wurde.aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24. März 2016 - I ZR 263/14 - Kreiskliniken Calw - Rn. 99, m. w.N., juris), die auch von der Kommission ergangene Entscheidungen einbezieht, ist bei der Prüfung, ob eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AUEV oder eine den Handel nicht beeinträchtigende, lediglich lokal wirkende, Zuwendung vorliegt, Folgendes zu berücksichtigen:.
- LG Regensburg, 15.12.2016 - 6 O 381/16
Zulässigkeit der finanziellen Unterstützung der ein Alten- und Pflegeheim …
Auszug aus OLG Nürnberg, 21.11.2017 - 3 U 134/17
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 15.12.2016, Az. 6 O 381/16 (1), wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
OLG Köln, 26.06.2018 - 3 U 134/17 BSch |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- rewis.io
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Umfang der gesetzlichen Vertretungsbefugnis eines Versicherungsvertreters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Wirkung eines Verjährungseinredeverzichts des Schädigers bei fehlender Aktivlegitimation des Anspruchstellers
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Ruhrort, 26.09.2017 - 5 C 3/15
- OLG Köln, 26.06.2018 - 3 U 134/17 BSc
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 01.07.2016 - 6 U 71/16
Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsfall der Überschwemmung bei Eindringen von …
Auszug aus OLG Köln, 26.06.2018 - 3 U 134/17
Die in den §§ 69 ff. VVG geregelte Vertretungsbefugnis des Versicherungsvertreters umfasst nämlich bereits nicht die Vertretung des Versicherers im Rahmen der Regulierung eines Versicherungsfalls (vgl. nur KG Berlin, RuS 2017, 347, m.w.N.); erst recht erfasst sie nicht den Abschluss einer Abtretungsvereinbarung, durch welche eine dem Versicherer nach Zahlung gesetzlich zustehende Forderung gegen den Schädiger an den Geschädigten abgetreten wird. - AG Duisburg-Ruhrort, 26.09.2017 - 5 C 3/15
Schadensersatz wegen Verletzung nebenvertraglicher Pflichten aus einem …
Auszug aus OLG Köln, 26.06.2018 - 3 U 134/17
Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Schifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 26.09.2017 - Az. 5 C 3/15 BSch - werden zurückgewiesen.